Aktuelles

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Tierarzt (m/w/d) in Teil-oder Vollzeit gesucht!

Für unsere Kleintierpraxis in Wismar an der Ostsee suchen wir alsbald Unterstützung!

Wir bieten ein sehr gutes Gehalt, elektronische Zeiterfassung, Kostenübernahme für Fortbildungen und eine Ausstattung, mit allem was man sich für professionelle Arbeit wünschen kann (In-House-Labor, digitales Röntgen/Zahnröntgen, Ultraschall, Laser, Inhalationsnarkose, Monitorüberwachung). Dazu gibt es ein tolles Team aus derzeit 3 Tierärztinnen, 7 TFA’s und 2 Auszubildenden.

Du wirst bei uns selbstständig die Sprechstunde führen – mit allem was dazu gehört. Schön wäre es, wenn du schon etwas Erfahrung hast – ist aber kein Muss – wir arbeiten dich gerne gründlich ein. Auch deinen Fachtierarzt für Kleintiere kannst du bei uns machen.

Wir wünschen uns in jedem Fall einen liebevollen Umgang mit unseren Patienten und ihren Besitzern.

Wenn du uns und vor allem unseren Patienten helfen möchtest, melde dich gerne telefonisch, per Mail oder persönlich, so können wir noch offene Fragen klären!


 

Kleintiernotdienst

Ab dem 1. März gibt es eine zentrale Notrufnummer für Kleintiere in MV – ähnlich dem hausärztlichen Bereitschaftsdienst in der Humanmedizin. Mit der zentralen Notrufnummer entfällt das Durchforsten von Zeitungen und Internet wer denn gerade für Ihren Liebling dienstbereit ist.
Im Notfall wählen Sie die 01805-843736. Im Anschluss werden Sie direkt mit dem am nähesten gelegenen notdiensthabenden Tierarzt verbunden. Ab hier läuft wieder alles wie „immer“: Sie schildern was Ihrem Vierbeiner fehlt und der Tierarzt schätzt ein, ob Sie zu ihm kommen müssen, kein Besuch notwendig ist oder gar eine Direkteinweisung in die Klinik sinnvoll ist. Natürlich können Sie zur nächsten Kontrolle wieder bei Ihrem Haustierarzt zur Kontrolle vorstellig werden, denn im Notdienst erhobene Befunde und Behandlungen können von den Kollegen angefordert werden.

Auf der Homepage des VetNotdienstes können Sie auch gerne schon vorab informieren, was Notfälle beim Kleintier sind.

https://vetnotdienst.de/kleintiere


 

Medikametenabgabe

Das tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme vom Apothekenmonopol dar. Damit ist der Tierarzt zugleich Arzt und Apotheker für Ihr Tier.

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente
Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente für Haustiere dürfen grundsätzlich nur durch einen Tierarzt oder mit Rezept von einer Apotheke abgegeben werden. 
Dies ist im Arzneimittelgesetz und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung gesetzlich geregelt.

Arzneimittelgesetz (§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte)
(1) Arzneimittel (…), die (…) nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind, dürfen (…) für den Endverbrauch nur in Apotheken (…) in Verkehr gebracht werden.
(4) Arzneimittel (…) dürfen ferner im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke durch Tierärzte an Halter der von ihnen behandelten Tiere abgegeben (…) werden.

Tierärztliche Hausapothekenverordnung (§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte)
(1) Arzneimittel, die (…) apothekenpflichtig sind, dürfen von Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (…) abgegeben werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Was bedeutet das für Sie?
Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient unserer Praxis ist. 
Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.

Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept
Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich. In welchem Abstand die Nachuntersuchungen erfolgen müssen, besprechen wir individuell mit Ihnen.


 

Anmeldeformular zum Download

Wenn Sie unsere Praxis das erste Mal besuchen, laden Sie sich gerne das Anmeldeformular vorab herunter, füllen es bereits zu Hause aus und bringen es zum ersten Besuch hier mit. So helfen Sie uns Ihren Liebling schneller aufzunehmen und damit die Wartezeit für Sie und Ihr Tier zu verkürzen.
Das Anmeldeformular finden Sie bei “Kontakt & Anfahrt” und hier:
Anmeldeformular


 

Herzultraschall in unserer Praxis

Wir bieten Ihnen regelmäßig zweimal im Monat an einem Mittwochvormittag Herzultraschalluntersuchungen und spezielle Ultraschalluntersuchungen des Bauchraums an. Die Untersuchungen werden von der Spezialistin Frau Niggemeyer durchgeführt. Sie führt sowohl Verlaufskontrollen als auch Erstuntersuchungen bei Hund und Katze durch.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend einen Termin für diese Untersuchung benötigen! Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

Nächste Termine:  26. Februar 2025 (ausgebucht)
                       12. März 2025 (ausgebucht)
                       26. März 2025
                       09. April 2025
                       23. April 2025
                       14. Mai 2025
                   28. Mai 2025
                   11. Juni 2025
                   25. Juni 2025                                 


 

Chiropraktik für Hund, Katze & Pferd

Seit Oktober 2020 können wir nun auch chiropraktische Behandlungen bei Hunden, Katzen und Pferden anbieten. Unsere Kollegin Frau Quade hat eine fundierte Ausbildung auf diesem Gebiet und kümmert sich gerne um Ihren Liebling.
Im Zentrum der chirupraktischen Behandlung steht die gestörte Funtkion der Wirbelsäule mit all ihren Auswirkungen auf das gesamte Tier. Im Rahmen der Behandlung sollen Blockaden aufgesucht und gelöst werden um eine optimal bewegliche Wirbelsäule zu erhalten. Nur dann kann das Nervensystem optimal arbeiten und der Körper gut funktionieren.
Die Chiropraktik ist also ein Mittel, das sowohl bei der Therapie verschiedener Erkrankungen eingesetzt werden kann, als auch zur Vorbeugung und Prophylaxe bei alternden Tieren sinnvoll ist.
Bei Fragen zum Thema Chiropraktik sprechen Sie uns gerne an!
Chiropraktische Behandlungen finden wie alle anderen Termine bei uns auch nur nach Absprache statt, damit wir genügend Ruhe und Zeit für Ihr Tier haben!


 

Tierversicherungen

Immer wieder werden wir nach Tierversicherungen gefragt. Ist das sinnvoll? Rechnet die Versicherung mit uns direkt ab? Können wir eine Versicherung empfehlen?

Gerade bei den aktuell überall steigenden Kosten kann eine Tierversicherung sinnvoll sein. Alles wird heutzutage teurer, da bleibt oft weniger Geld zum Ansparen für den Notfall beim geliebten Haustier. Ob es dann eine reine OP-Versicherung oder eine Krankenversicherung sein soll, ist Geschmackssache.
Tierversicherungen sind grundsätzlich wie Privatversicherungen beim Menschen. Sie treten beim Arzt (uns) in Vorkasse, reichen die Rechnungen bei der Versicherung ein und bekommen die Kosten (ganz oder teilweise, je nach Tarif) erstattet.
Zur letzten Frage können wir ganz klar sagen, dass es nicht “die eine” Versicherung gibt, die immer für alle zu empfehlen ist. Hier müssen Sie als Besitzer einfach vergleichen und das Kleingedruckte lesen (werden bestimmte Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen? Bis zu welchem GOT-Satz wird übernommen? …).
Einen ersten Anhaltspunkt über verschiedene Tierversicherungen und ihre Leistungen können Sie zum Beispiel über die “Eisbaumtabelle” bekommen. Diese finden Sie immer aktuell im Internet.